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*'''Personenwissen''': Mit wem wir es zu tun haben. | *'''Personenwissen''': Mit wem wir es zu tun haben. | ||
Auch Richter müssen oft über Themen urteilen, in denen sie selbst keine Experten sind | In gewisser Weise ist die Situation des Mediators mit der eines Richters zu vergleichen. Auch Richter müssen oft über Themen urteilen, in denen sie selbst keine Experten sind. Sie ziehen Gutachten zurate. Allerdings halten wir fest, dass gerade ihr mangelndes Sach- und Fachwissen ein Grund für die [[Nachfrage]] nach der [[Schiedsgerichtsberkeit|Schiedsgerichtsbarkeit]] darstellt. Gericht und Schiedsgerichtsbarkeit sind jedoch keine Mediation. Ihr [[Verfahrenscharakter]] ist ein völlig anderer. Welche Anforderungen stellt das [[Mediationsverfahren|Verfahren der Mediation]]? Müssen Mediatoren überhaupt Fachwissen mitbringen, wenn sie weder urteilen noch beraten sollen? | ||
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Es klingt wie ein Dilemma. Denn einerseits darf ein Mediator nicht zu viel Fachwissen einbringen, um die Fachblindheit zu vermeiden und um alles zu hinterfragen. Andererseits muss er genug verstehen, um dem Gesagten folgen zu können. Diese Überlegung führt zu einer weiteren Unterscheidung: | |||
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Version vom 20. Juli 2025, 18:12 Uhr
Mediation ist ein faszinierendes, vielschichtiges Thema. Sobald Sie sich näher damit beschäftigen, merken Sie, wie umfassend der Wissensbedarf ist. Die Mediation scheint das Wissen regelrecht in sich aufzusaugen. Sie ist so vielschichtig wie der Mensch. Wieviel Mensch muss sie durchschauen, ums erfolgreich zu sein und welche Anforderungen stellt der Durchblick an das notwendige Fachwissen eines Mediators? Welches Wissen braucht es – und in welchem Umfang?

Perspektiven auf das Wissen in der Mediation
Es gibt gesetzliche Vorgaben, die Hinweise auf das erforderliche Wissen liefern. Darauf soll später noch eingegangen werden. Ein hilfreicher Einstieg in die Komplexität der Fragestellung liefert die Überlegung, ob ein Mediator die Konfliktparteien besser begleiten kann, wenn er viel weiß – oder wenn er nur wenig weiß, um möglichst unvoreingenommen zu sein. Natürlich kommt es darauf an, worauf sich das Wissen bezieht. Mindestens drei unterschiedliche Ebenen geraten sofort in den Fokus:
- Verfahrenswissen: Die eine Ebene betrifft das Wissen über die Funktionalität der Mediation. Das ist das Wissen über die Abläufe und Zusammenhänge und die Wirksamkeit der Methoden.
- Fachwissen: Worum geht es im konkreten Fall?
- Personenwissen: Mit wem wir es zu tun haben.
In gewisser Weise ist die Situation des Mediators mit der eines Richters zu vergleichen. Auch Richter müssen oft über Themen urteilen, in denen sie selbst keine Experten sind. Sie ziehen Gutachten zurate. Allerdings halten wir fest, dass gerade ihr mangelndes Sach- und Fachwissen ein Grund für die Nachfrage nach der Schiedsgerichtsbarkeit darstellt. Gericht und Schiedsgerichtsbarkeit sind jedoch keine Mediation. Ihr Verfahrenscharakter ist ein völlig anderer. Welche Anforderungen stellt das Verfahren der Mediation? Müssen Mediatoren überhaupt Fachwissen mitbringen, wenn sie weder urteilen noch beraten sollen?
Es klingt wie ein Dilemma. Denn einerseits darf ein Mediator nicht zu viel Fachwissen einbringen, um die Fachblindheit zu vermeiden und um alles zu hinterfragen. Andererseits muss er genug verstehen, um dem Gesagten folgen zu können. Diese Überlegung führt zu einer weiteren Unterscheidung:
- Zwischen dem konkreten Fall und der übergeordneten Metaebene
- Zwischen Sachebene und Verfahrensführung
Mediation ist lernoffen. Der Mediator braucht Neugier, die Fähigkeit zum Zuhören – und genug Wissen, um den Rahmen zu halten. Aber nicht so viel, dass er voreingenommen oder lenkend wirkt.
Fazit: Beim Verfahrenswissen sollte ein Mediator so viel wie möglich wissen. Beim Sachwissen braucht es ein ausgewogenes Maß: genug, um zu verstehen – aber nicht so viel, dass es seine Neutralität gefährdet.